Friday, March 4, 2016

Manipulación

 Cuando hablamos de justicia e igualdad de derechos; estas deben ser amplicadas sin contemplación alguna y sin mirar los sexos. Se habla tanto de la violencia familiar..., y ¿que hay sobre la violencia infantil? Sin duda, este siglo marcará muchos cambios; esperemos para bien. Bien por este juez, no le tembló la mano.


Pierde la custodia de su hijo por inducirle a estar en contra de su padre

Un juez de Torremolinos ha retirado la custodia de su hijo a una madre malagueña  por inducirle a que se posicionara en contra de su padre. El juez acordó retirar a la mujer la tutela del menor, de 14 años, y otorgársela a su progenitor, al considerar que ésta indujo al menor a no querer tener contactos o comunicación con su progenitor y le posicionó en contra de él, tras la separación de la pareja, lo que hizo que desarrollara el denominado síndrome de alineación parental. Además, prohíbe las visitas de la mujer, a quien obliga a salir del domicilio conyugal.

El menor se ha negado en los últimos dos años a mantener comunicación con el padre, y el juez argumentó su decisión en que «los expertos coinciden en que obtener un cambio de custodia a través de la vía judicial es la única solución para el síndrome». Además, insta al padre a que pida ayuda a un experto para el niño «y si llegara el caso incluso acordarse su ingreso en un centro adecuado de modo similar a la forma de proceder para desprogramar a un miembro de una secta».
La pareja tiene sentencia de separación desde 2003, cuando el niño tenía nueve años, fecha desde la que el padre «no ha podido disfrutar del régimen de comunicaciones pactado», teniendo que intervenirse a través del punto de encuentro y de psicólogos adscritos al juzgado, que han analizado al menor, según se precisa en la demanda presentada por el padre, en la que se solicitaba la custodia y que ha sido estimada por el juzgado de Primera Instancia número 1 de dicha localidad.

Fuente: http://xyzediciones.com/pierde-la-custodia-de-su-hijo-por-inducir-a-su-hijo-a-estar-en-contra-de-su-padre/

Monday, February 29, 2016

Er ist ein Betrüger...

Wir empfehlen Vätern grundsätzlich, keinen Titel freiwillig zu unterschreiben, und das hat auch seinen Grund. Denn wir erleben immer wieder, wie ein solcher Titel missbraucht wird. Mütter können ohne Beweise behaupten, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und eine Gehalts- oder Kontopfändung einleiten. Das machen manche Mütter auch, obwohl der Vater beweisen kann, dass er immer regelmäßig bezahlt hat. Dennoch wird sofort gepfändet und vollstreckt, ohne dass der Vater davon erfährt. Für einen Selbstständigen ist eine Kontopfändung aus heiterem Himmel das Ende der freiberuflichen Tätigkeit. Wohl dem, der rechtzeitig eine GmbH gegründet hat, und zwar nicht um zu betrügen, sondern um existenzgefährdende Maßnahmen seiner Ex-Partnerin frühzeitig auszubooten.


Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des VafK Köln e.V.,

Väter, die freiberuflich arbeiten oder Inhaber einer GmbH sind und sich an unseren Verein wenden, haben oft einen schweren Stand bei ihrer Ex-Frau. Jedem Selbstständigen wird pauschal vorgeworfen, dass er ein Betrüger sei. Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, was es für das Kind bedeutet, wenn seine Mutter den Vater als Betrüger abstempelt? Denn eins ist klar, die Mutter hatte bisher in keinem Fall Beweise oder zumindest nachvollziehbare Gründe für ihre Befürchtung, zumindest in keinem Fall, den ich kenne.

Da rackert sich ein Vater ab und klagt, dass er so viel zu tun hat. Was macht die Mutter daraus? Der muss doch Geld verdienen wie Heu. Das ist ein Trugschluss, denn wenn man sich kaputt rackern muss, läuft es finanziell nicht gut. Hat man Kunden, die den Einsatz gut bezahlen, dann muss man sich nicht abrackern, sondern kann zu einem komfortablen Stundensatz seine Arbeit erledigen und Kunden, die weniger zahlen, abwimmeln. Wenn es einem Selbstständigen finanziell gut geht, dann hat er auch Zeit für seine Kinder und ist großzügig.
Wenn es dann aber schlechter läuft - und jeder Selbstständige kennt diese Phasen - Dann wandelt sich der Geist der Frauen, deren Ex-Männer sich an uns wenden, in Habgier um. Ihm wird vorgeworfen, er habe einen guten Steuerberater, der drehe die Zahlen schon passend. Er würde sogar so weit kämpfen, dass der Kindesunterhalt auf null gesetzt wird. Dies sei eben der "kleine" Vorteil eines Selbstständigen.

Meine liebe Damenwelt, ich kann euch sagen, dass das auf die Väter, die in unserem Verein Unterstützung suchen, nicht passt, und es passt auch nicht zu einer Frau, sich in einer wirtschaftlichen Flaute des Ex-Mannes derart aufzublähen. Wenn ein Selbstständiger eine gute Auftragslage hat, hat er zunächst hohe Kosten, denn er muss Waren und Personal vorfinanzieren. Der Ertrag kommt erst viel, viel später. Dann ist aber schon wieder Flaute, so dass der Ertrag aufgefressen wird von den laufenden Kosten. Das Leben eines Selbstständigen ist nicht mit dem Gehalt eines Angestellten zu vergleichen. Denn Selbstständige sind ständig damit konfrontiert, in guten Zeiten Reserven zu erwirtschaften, von denen der Betrieb in schlechten Zeiten leben kann. Das ist kein Betrug, sondern die wirtschaftliche Pflicht und Verantwortung eines Selbstständigen seines Betriebes und seiner Mitarbeiter gegenüber.

Es steht auch keiner Frau gut, wenn sie versucht, diese Pflicht und Verantwortung gegenüber dem Betrieb als Unterhaltsbetrug zu deklassieren. Denn Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig, § 1618a BGB. Dieses Gesetz tritt nicht außer Kraft, nur weil die Eltern sich trennen. Das Familienrecht gilt auch nach der Trennung fort. Wenn es finanzielle Engpässe gibt, dann schnallen alle den Gürtel enger. Das macht man in der Familie so, und deswegen muss man das auch nach der Trennung so weiter machen. Dass es im Betrieb gut läuft, heißt nicht, dass auch genug hängen bleibt. Ich kenne einige Selbstständige, die an einem sehr lukrativen Auftrag bankrott gegangen sind.

Nun sieht unser Unterhaltsrecht etwas anderes vor, meint der Gelehrte. Denn die bedürftige Mutter hat doch auf jeden Fall einen Anspruch auf einen Titel, selbst wenn sie selber 5000 Euro von ihrem Arbeitgeber auf ihr Girokonto überwiesen bekommt. Ist die besserverdienende Mutter dann trotzdem tatsächlich so angewiesen auf den Unterhalt, dass man ihr ohne wenn und aber einen vollstreckbaren Titel aushändigen muss? Fragen wir doch mal die andere Seite, die alleinerziehenden Väter. Denn dann dreht sich die Grundhaltung der Frauen plötzlich. Dreiviertel der unterhaltsverpflichteten Frauen zahlen keinen Unterhalt, also diejenigen, die vorher so krakelt haben, wie wichtig der Unterhalt für das Kind ist, sind selber diejenigen, die sich am stärksten vor dem Unterhalt drücken. "Es ist weitaus schwieriger von einer Mutter Unterhalt zu kriegen, als von einem Vater", weiß Astrid Leonhardt. Die ehemalige Rechtspflegerin hat jahrelang beim Jugendamt gearbeitet und schult inzwischen andere Jugendamts-Mitarbeiter in Sorgerechts- und Unterhaltsfragen (mehr dazu bei www.frauenzimmer.de).

Für die Notwendigkeit, einen Unterhaltstitel unterschreiben zu müssen, wird regelmäßig ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1998 zitiert. Bis 1998 galt aber als Standard, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht seiner Kinder nach der Trennung bekommt und die Mutter stets das alleinige Sorgerecht hatte, wenn sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war. Denn das Jahr 1998 war auch das Jahr der Familienrechtsreform. Seitdem gilt, dass Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht behalten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass eine Mutter einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel hat, auch wenn der Vater zuverlässig seinen Unterhalt zahlt, kann also nur als Festhalten an alten Klischees der immer um das Kindes- und Familienwohl besorgten Frau und des bösen Vaters, der die Familie in den Wind schießt und grundsätzlich den Unterhalt prellt, verstanden werden. Dieser Beschluss hat sich noch im gleichen Jahr überholt, als das Familienrecht reformiert wurde, und wird dennoch bis heute herangezogen, um Vätern zu beweisen - oder eher zu nötigen - dass sie einen Unterhaltstitel unterschreiben müssen. Es dient selbst heute noch als Grundlage für neue Gesetze.

Wir empfehlen Vätern grundsätzlich, keinen Titel freiwillig zu unterschreiben, und das hat auch seinen Grund. Denn wir erleben immer wieder, wie ein solcher Titel missbraucht wird. Mütter können ohne Beweise behaupten, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und eine Gehalts- oder Kontopfändung einleiten. Das machen manche Mütter auch, obwohl der Vater beweisen kann, dass er immer regelmäßig bezahlt hat. Dennoch wird sofort gepfändet und vollstreckt, ohne dass der Vater davon erfährt. Für einen Selbstständigen ist eine Kontopfändung aus heiterem Himmel das Ende der freiberuflichen Tätigkeit. Wohl dem, der rechtzeitig eine GmbH gegründet hat, und zwar nicht um zu betrügen, sondern um existenzgefährdende Maßnahmen seiner Ex-Partnerin frühzeitig auszubooten.
Viel Spaß beim Lesen unseres wöchentlichen Newsletters, mit dem wir euch über Themen innerhalb und außerhalb des Vereins informieren möchten.

Quelle: http://www.vafk-koeln.de/der_verein/newsletter