Wir empfehlen Vätern grundsätzlich, keinen Titel freiwillig zu
unterschreiben, und das hat auch seinen Grund. Denn wir erleben immer
wieder, wie ein solcher Titel missbraucht wird. Mütter können ohne
Beweise behaupten, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und eine
Gehalts- oder Kontopfändung einleiten. Das machen manche Mütter auch,
obwohl der Vater beweisen kann, dass er immer regelmäßig bezahlt hat.
Dennoch wird sofort gepfändet und vollstreckt, ohne dass der Vater davon
erfährt. Für einen Selbstständigen ist eine Kontopfändung aus heiterem
Himmel das Ende der freiberuflichen Tätigkeit. Wohl dem, der rechtzeitig
eine GmbH gegründet hat, und zwar nicht um zu betrügen, sondern um
existenzgefährdende Maßnahmen seiner Ex-Partnerin frühzeitig
auszubooten.
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des VafK Köln e.V.,
Väter, die freiberuflich arbeiten oder Inhaber einer GmbH sind und sich
an unseren Verein wenden, haben oft einen schweren Stand bei ihrer
Ex-Frau. Jedem Selbstständigen wird pauschal vorgeworfen, dass er ein
Betrüger sei. Hat sich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, was es
für das Kind bedeutet, wenn seine Mutter den Vater als Betrüger
abstempelt? Denn eins ist klar, die Mutter hatte bisher in keinem Fall
Beweise oder zumindest nachvollziehbare Gründe für ihre Befürchtung,
zumindest in keinem Fall, den ich kenne.
Da rackert sich ein
Vater ab und klagt, dass er so viel zu tun hat. Was macht die Mutter
daraus? Der muss doch Geld verdienen wie Heu. Das ist ein Trugschluss,
denn wenn man sich kaputt rackern muss, läuft es finanziell nicht gut.
Hat man Kunden, die den Einsatz gut bezahlen, dann muss man sich nicht
abrackern, sondern kann zu einem komfortablen Stundensatz seine Arbeit
erledigen und Kunden, die weniger zahlen, abwimmeln. Wenn es einem
Selbstständigen finanziell gut geht, dann hat er auch Zeit für seine
Kinder und ist großzügig.
Wenn es dann aber schlechter läuft -
und jeder Selbstständige kennt diese Phasen - Dann wandelt sich der
Geist der Frauen, deren Ex-Männer sich an uns wenden, in Habgier um. Ihm
wird vorgeworfen, er habe einen guten Steuerberater, der drehe die
Zahlen schon passend. Er würde sogar so weit kämpfen, dass der
Kindesunterhalt auf null gesetzt wird. Dies sei eben der "kleine"
Vorteil eines Selbstständigen.
Meine liebe Damenwelt, ich kann
euch sagen, dass das auf die Väter, die in unserem Verein Unterstützung
suchen, nicht passt, und es passt auch nicht zu einer Frau, sich in
einer wirtschaftlichen Flaute des Ex-Mannes derart aufzublähen. Wenn ein
Selbstständiger eine gute Auftragslage hat, hat er zunächst hohe
Kosten, denn er muss Waren und Personal vorfinanzieren. Der Ertrag kommt
erst viel, viel später. Dann ist aber schon wieder Flaute, so dass der
Ertrag aufgefressen wird von den laufenden Kosten. Das Leben eines
Selbstständigen ist nicht mit dem Gehalt eines Angestellten zu
vergleichen. Denn Selbstständige sind ständig damit konfrontiert, in
guten Zeiten Reserven zu erwirtschaften, von denen der Betrieb in
schlechten Zeiten leben kann. Das ist kein Betrug, sondern die
wirtschaftliche Pflicht und Verantwortung eines Selbstständigen seines
Betriebes und seiner Mitarbeiter gegenüber.
Es steht auch keiner
Frau gut, wenn sie versucht, diese Pflicht und Verantwortung gegenüber
dem Betrieb als Unterhaltsbetrug zu deklassieren. Denn Eltern und Kinder
sind einander Beistand und Rücksicht schuldig, § 1618a BGB. Dieses
Gesetz tritt nicht außer Kraft, nur weil die Eltern sich trennen. Das
Familienrecht gilt auch nach der Trennung fort. Wenn es finanzielle
Engpässe gibt, dann schnallen alle den Gürtel enger. Das macht man in
der Familie so, und deswegen muss man das auch nach der Trennung so
weiter machen. Dass es im Betrieb gut läuft, heißt nicht, dass auch
genug hängen bleibt. Ich kenne einige Selbstständige, die an einem sehr
lukrativen Auftrag bankrott gegangen sind.
Nun sieht unser
Unterhaltsrecht etwas anderes vor, meint der Gelehrte. Denn die
bedürftige Mutter hat doch auf jeden Fall einen Anspruch auf einen
Titel, selbst wenn sie selber 5000 Euro von ihrem Arbeitgeber auf ihr
Girokonto überwiesen bekommt. Ist die besserverdienende Mutter dann
trotzdem tatsächlich so angewiesen auf den Unterhalt, dass man ihr ohne
wenn und aber einen vollstreckbaren Titel aushändigen muss? Fragen wir
doch mal die andere Seite, die alleinerziehenden Väter. Denn dann dreht
sich die Grundhaltung der Frauen plötzlich. Dreiviertel der
unterhaltsverpflichteten Frauen zahlen keinen Unterhalt, also
diejenigen, die vorher so krakelt haben, wie wichtig der Unterhalt für
das Kind ist, sind selber diejenigen, die sich am stärksten vor dem
Unterhalt drücken. "Es ist weitaus schwieriger von einer Mutter
Unterhalt zu kriegen, als von einem Vater", weiß Astrid Leonhardt. Die
ehemalige Rechtspflegerin hat jahrelang beim Jugendamt gearbeitet und
schult inzwischen andere Jugendamts-Mitarbeiter in Sorgerechts- und
Unterhaltsfragen (mehr dazu bei www.frauenzimmer.de).
Für die Notwendigkeit, einen Unterhaltstitel unterschreiben zu müssen,
wird regelmäßig ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1998
zitiert. Bis 1998 galt aber als Standard, dass ein Elternteil das
alleinige Sorgerecht seiner Kinder nach der Trennung bekommt und die
Mutter stets das alleinige Sorgerecht hatte, wenn sie mit dem Vater des
Kindes nicht verheiratet war. Denn das Jahr 1998 war auch das Jahr der
Familienrechtsreform. Seitdem gilt, dass Eltern auch nach der Scheidung
das gemeinsame Sorgerecht behalten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs,
dass eine Mutter einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel hat, auch wenn
der Vater zuverlässig seinen Unterhalt zahlt, kann also nur als
Festhalten an alten Klischees der immer um das Kindes- und Familienwohl
besorgten Frau und des bösen Vaters, der die Familie in den Wind schießt
und grundsätzlich den Unterhalt prellt, verstanden werden. Dieser
Beschluss hat sich noch im gleichen Jahr überholt, als das Familienrecht
reformiert wurde, und wird dennoch bis heute herangezogen, um Vätern zu
beweisen - oder eher zu nötigen - dass sie einen Unterhaltstitel
unterschreiben müssen. Es dient selbst heute noch als Grundlage für neue
Gesetze.
Wir empfehlen Vätern grundsätzlich, keinen Titel
freiwillig zu unterschreiben, und das hat auch seinen Grund. Denn wir
erleben immer wieder, wie ein solcher Titel missbraucht wird. Mütter
können ohne Beweise behaupten, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt und
eine Gehalts- oder Kontopfändung einleiten. Das machen manche Mütter
auch, obwohl der Vater beweisen kann, dass er immer regelmäßig bezahlt
hat. Dennoch wird sofort gepfändet und vollstreckt, ohne dass der Vater
davon erfährt. Für einen Selbstständigen ist eine Kontopfändung aus
heiterem Himmel das Ende der freiberuflichen Tätigkeit. Wohl dem, der
rechtzeitig eine GmbH gegründet hat, und zwar nicht um zu betrügen,
sondern um existenzgefährdende Maßnahmen seiner Ex-Partnerin frühzeitig
auszubooten.
Viel Spaß beim Lesen unseres wöchentlichen
Newsletters, mit dem wir euch über Themen innerhalb und außerhalb des
Vereins informieren möchten.
Quelle: http://www.vafk-koeln.de/der_verein/newsletter
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